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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

    Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
  • Was suchen Arbeitgeber?

    Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.

  • Kann Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer abfragen?

    Ja, Arbeitgeber können die Steueridentifikationsnummer ihrer Mitarbeiter abfragen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des Anstellungsprozesses, um sicherzustellen, dass die Lohnsteuer korrekt abgeführt wird. Die Steueridentifikationsnummer ist eine wichtige Information für den Arbeitgeber, um die Lohnsteuerkarte des Mitarbeiters zu erstellen und die korrekten Steuern abzuführen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Informationen vertraulich behandeln und nur für steuerliche Zwecke verwenden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, ihre Steueridentifikationsnummer nur an vertrauenswürdige Quellen weiterzugeben.

  • Wann zahlt Arbeitgeber Fahrtkosten?

    Arbeitgeber zahlen in der Regel Fahrtkosten, wenn die Mitarbeiter dienstlich unterwegs sind. Das bedeutet, dass Fahrten zu Kunden, Geschäftsterminen oder anderen Arbeitsorten in der Regel vom Arbeitgeber erstattet werden. Auch Dienstreisen, Fortbildungen oder Schulungen, die vom Arbeitgeber angeordnet sind, können Fahrtkosten beinhalten. Es ist wichtig, dass die Fahrtkostenabrechnung ordnungsgemäß erfolgt und alle notwendigen Belege eingereicht werden, um eine Erstattung zu erhalten. In manchen Fällen können auch Fahrtkosten zur regulären Arbeitsstätte erstattet werden, wenn diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann.

  • Kann Arbeitgeber nebengewerbe herausfinden?

    Kann Arbeitgeber Nebengewerbe herausfinden? Ja, Arbeitgeber können in der Regel Nebengewerbe ihrer Mitarbeiter herausfinden, wenn sie dies aktiv überprüfen. Dies kann beispielsweise durch eine Überprüfung von Sozialen Medien, öffentlichen Registern oder direktes Nachfragen geschehen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer transparent über ihre Nebentätigkeiten sind, da es in einigen Fällen zu Interessenkonflikten oder arbeitsrechtlichen Problemen führen kann. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Richtlinien und Verpflichtungen des Arbeitgebers in Bezug auf Nebentätigkeiten zu informieren.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Wann ist man Arbeitgeber?

    Man ist Arbeitgeber, wenn man eine Person oder mehrere Personen beschäftigt und für ihre Arbeitsleistung bezahlt. Dies kann in Form eines festen Arbeitsvertrags oder auf freiberuflicher Basis geschehen. Als Arbeitgeber trägt man die Verantwortung für die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, die Zahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Zudem ist man als Arbeitgeber dafür zuständig, die Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Aufgaben effektiv zu erledigen.

  • Wie ist der Arbeitgeber versichert?

    Der Arbeitgeber ist in der Regel gegen verschiedene Risiken versichert, um sich vor möglichen Schadensersatzansprüchen abzusichern. Dazu gehören beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung, die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen decken Schäden ab, die durch den Arbeitgeber oder seine Mitarbeiter verursacht werden könnten.

  • Wann muss Arbeitgeber Spesen zahlen?

    Arbeitgeber müssen Spesen zahlen, wenn Arbeitnehmer beruflich bedingte Ausgaben haben, die sie nicht selbst tragen können. Dies kann beispielsweise für Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen oder Übernachtungskosten gelten. Es ist wichtig, dass die Spesen angemessen und nachvollziehbar sind und dass die entsprechenden Belege eingereicht werden. In vielen Fällen gibt es auch gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge, die die Zahlung von Spesen regeln. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Trotz Schulden beim Arbeitgeber - Kündigung?

    Ob eine Kündigung trotz Schulden beim Arbeitgeber möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, den geltenden Gesetzen und den Umständen der Schulden. In einigen Fällen kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer wiederholt seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue Situation zu klären.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.